Im Trauerfall

Bei einem Sterbefall in der Privatwohnung benachrichtigen Sie bitte sofort den nächst erreichbaren Arzt, in der Regel ist dies der Hausarzt, denn dieser kennt den Krankheitsverlauf des Verstorbenen. Ist der behandelnde Hausarzt nicht zu erreichen, so wenden sie sich an die Rettungsleitstelle.
Er stellt eine Todesbescheinigung aus, die zunächst beim Verstorbenen verbleibt. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus , Seniorenheim oder Pflegeheim übernimmt die Verwaltung die Verständigung des Arztes.

Bei Tod durch Unglücksfall muss zur Abklärung der genauen Todesursache die Polizei verständigt werden. Dies gilt bei allen Unglücksfällen, auch wenn vom Arzt kein natürlicher Tod festgestellt wurde, wird durch diesen die Kripo verständigt.
Grundsätzlich kann das Unternehmen von den Angehörigen frei gewählt werden, egal wo oder auf welche Weise der Tod eingetreten ist, auch dann, wenn die Abholung des Verstorbenen durch die von der Polizei beauftragtes Unternehmen erfolgte.

Ein kleiner Rat hierzu:

Ganz egal wo der Tod eines lieben Menschen eintritt, ob zu Hause , im Krankenhaus oder in der Senioreneinrichtung nehmen sie sich Zeit, in aller Ruhe und ohne Druck Abschied zu nehmen.
Diese Zeit des Abschiednehmens, den Verstorbenen noch einmal zu sehen, Ihn zu berühren und noch einige Zeit in seiner Nähe zu sein ist für Trauernde ein Trost, den Sie meist erst später begreifen und schätzen, diese unwiederbringliche Zeit genutzt zu haben.

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Was bleibt,
wenn alles Vergängliche vergeht,
ist die Liebe.